AI Content
Label.

Shopware 6 · KI-Kennzeichnung · Version 1.0.2 · Für Shopware 6.7 · PHP 8.2+

Kennzeichnet KI-generierte und KI-bearbeitete Bilder — sichtbar und maschinenlesbar, an jeder Stelle, an der das Bild erscheint. Das Plugin legt die Kennzeichnung beim Rendern als Overlay über das Bild; Originaldateien und Thumbnails bleiben unangetastet.

Features

Alle Funktionen
im Überblick.

Overlay statt Eingriff

Bilddateien werden nie verändert; die Kennzeichnung entsteht beim Rendern über dem Bild — jederzeit änderbar, ohne ein Bild neu zu erzeugen.

Ordner-Kennzeichnung mit Kaskade

Überwachte Medienordner inklusive Unterordner. Drei Ebenen — Bild-Übersteuerung › Ordnerregel › Vorgabe — werden feldweise ausgewertet.

Zwei Badge-Typen

„KI-generiert“ für vollständig erzeugte Motive, „Mit KI bearbeitet“ für nachträglich veränderte Aufnahmen.

Form & Position

Pille, Balken oder Schlicht; ein stufenloser Positionsregler schiebt die Kennzeichnung entlang jeder Kante — in eine ruhige Zone des Motivs.

Kontrast-Ampel & Farbvorschlag

Misst gegen das WCAG-Kriterium 4,5:1 an der tatsächlichen Bildregion und schlägt auf Wunsch eine passende Farbkombination vor.

Neun Ausgabestellen abgedeckt

Von CMS/Erlebniswelten über Produktseite, Kacheln und Warenkorb/Checkout bis zur Suchvorschau — dazu überall, wo Shopware seine Bildgrößen erzeugt, auch bei theme-eigenen Elementen. Jede Stelle einzeln abschaltbar (mit Warnung).

Bild-Modul mit Filtern

Übersicht aller Medien mit Zustand (An/Aus/Erbt), Typ, Text und Verwendung — serverseitig blätternd auch bei zehntausenden Bildern.

Massenaktionen & Rückgängig

Tausende Bilder über die Shopware-Warteschlange verarbeiten. Ein Klick stellt den vorherigen Zustand jedes einzelnen Bildes wieder her.

Maschinenlesbar & mehrsprachig

C2PA/IPTC-Auszeichnung (trainedAlgorithmicMedia) und Screenreader-Text; Deutsch und Englisch pro Verkaufskanal.

Handbuch

Dokumentation.

1. Einleitung

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Wer Bildinhalte veröffentlicht, die durch KI erzeugt oder verändert wurden und reale Personen, Orte oder Ereignisse realistisch nachbilden, muss das offenlegen — spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts, klar erkennbar und barrierefrei. AI Content Label setzt genau das um: Sie markieren ein Bild einmal über den Medienordner oder einzeln, und das Plugin blendet die Kennzeichnung überall dort ein, wo dieses Bild im Shop auftaucht — zusätzlich schreibt es eine maschinenlesbare Auszeichnung ins Markup.

Overlay statt Eingriff: Das Plugin verändert Ihre Bilddateien nicht. Die Kennzeichnung wird beim Rendern als Textelement über das Bild gelegt. Daraus folgt:

  • Kein Risiko für Ihre Medien: Originale und Thumbnails bleiben unangetastet — es gibt nichts zu sichern und nichts zurückzurollen.
  • Jederzeit änderbar: Text, Farbe und Position lassen sich beliebig oft umstellen, ohne ein einziges Bild neu zu erzeugen.
  • Mehrsprachig: Die Texte kommen aus dem Textbaustein-System und folgen der Sprache des Verkaufskanals.

Der bewusste Nachteil: Wer ein Bild per Rechtsklick speichert, erhält es ohne aufgeprägte Kennzeichnung. Für die Offenlegungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4 ist das unerheblich — sie bezieht sich auf die Veröffentlichung, nicht auf die Datei.

Systemanforderungen: Shopware 6.7.0 oder neuer, PHP 8.2 oder neuer, ein Theme-Build nach der Installation; für Massenaktionen über viele Bilder ist eine Message Queue empfohlen. Technischer Name: Bmania_AiContentLabel.

Installation:

  1. bin/console plugin:refresh
  2. bin/console plugin:install --activate Bmania_AiContentLabel
  3. bin/console theme:compile (damit die Formatierung der Kennzeichnung greift)
  4. bin/console cache:clear
  5. Nach der Ersteinrichtung die Prüfliste aus Kapitel 14 durchgehen.
Nach der Installation: Direkt nach der Installation ist noch kein Bild gekennzeichnet. Das Plugin greift erst, wenn Sie mindestens einen Medienordner ausgewählt oder einzelne Bilder im Modul aktiviert haben (Kapitel 2).
Die Verantwortung bleibt beim Shopbetreiber: So hilfreich das Plugin ist — die Pflicht zur Einhaltung der KI-Verordnung liegt und bleibt bei Ihnen als Betreiber. Das Plugin ist ein Werkzeug zur Unterstützung, kein Nachweis der Rechtskonformität und keine Rechtsberatung. Sie entscheiden, welche Bilder kennzeichnungspflichtig sind, welcher Text angemessen ist und ob die Darstellung klar genug ist. Prüfen Sie das Ergebnis in Ihrer Storefront und ziehen Sie im Zweifel rechtliche Beratung hinzu.
2. In fünf Minuten startklar

Der kürzeste Weg zur ersten sichtbaren Kennzeichnung — in fünf Schritten:

  1. Medienordner anlegen: unter Inhalte › Medien einen Ordner erstellen (z. B. „KI-Bilder“) und die betroffenen Bilder hineinschieben. Bestehende Bilder behalten alle Verknüpfungen zu Produkten und Erlebniswelten.
  2. Ordner im Plugin hinterlegen: unter Erweiterungen › Meine Erweiterungen › AI Content Label › Konfiguration in der Karte „Ordner“ den neuen Ordner auswählen und speichern.
  3. Storefront prüfen: eine Seite aufrufen, auf der eines der Bilder erscheint — unten links im Bild steht jetzt „KI-generiert“.
  4. Darstellung anpassen: passt die Kennzeichnung nicht zum Motiv, in der Konfiguration Form, Kante, Position und Farben ändern. Die Änderung wirkt sofort für alle Bilder der überwachten Ordner.
  5. Einzelfälle nachziehen: Bilder außerhalb überwachter Ordner schalten Sie unter Inhalte › KI-Kennzeichnung einzeln ein.
Der eine Schalter, den Sie kennen sollten: In der Karte „Ordner“ steht „Unterordner einbeziehen“ (standardmäßig aktiv). Damit wirkt ein ausgewählter Ordner auch auf alle darunterliegenden Ebenen — gliedern Sie nach Kampagnen oder Jahren, wählen Sie nur den obersten Ordner.
Sichtprüfung: Erscheint nichts, in dieser Reihenfolge prüfen — liegt das Bild wirklich im ausgewählten Ordner? Ist der richtige Verkaufskanal konfiguriert? Wurde der Cache geleert? In neunzig Prozent der Fälle ist es der Ordner.
3. Funktionsweise und Kaskade

Die Kennzeichnung hängt am Bild, nicht am Einbindungsort: Das Plugin merkt sich nur, dass ein Bild gekennzeichnet werden muss. Sobald Shopware das Bild irgendwo ausgibt, erscheint die Kennzeichnung dort mit — Sie markieren einmal und müssen nicht daran denken, wo das Motiv überall verwendet wird.

Drei Ebenen, feldweise ausgewertet. Jede Einstellung wird einzeln aufgelöst; ein Bild kann die globale Farbe erben und trotzdem eine eigene Position haben:

  • 1. Bild-Übersteuerung — gilt für ein Bild (Inhalte › KI-Kennzeichnung › Detailansicht).
  • 2. Ordnerregel — gilt je Medienordner (Ordnerauswahl des Plugins).
  • 3. Vorgabe — gilt für alle übrigen Werte (Konfiguration, übrige Karten).

Höhere Ebenen gewinnen. Steht ein Feld auf „Erbt“, greift der Wert aus der Konfiguration. Die mittlere Ebene ist nützlicher, als sie klingt: Jeder überwachte Ordner kann eigene Werte tragen — ein Ordner für „KI-generiert“, ein zweiter für „Mit KI bearbeitet“, jeweils mit eigenem Text oder eigener Position. Die Konfiguration lässt sich pro Verkaufskanal überschreiben — Übersteuerungen einzelner Bilder gelten dagegen kanalübergreifend, weil sie am Bild hängen.

Zustand eines Bildes:

  • An: ausdrücklich gekennzeichnet, unabhängig vom Ordner.
  • Erbt: gekennzeichnet, wenn das Bild in einem überwachten Ordner liegt.
  • Aus: ausdrücklich nicht gekennzeichnet, auch im überwachten Ordner nicht.
Wichtig: Der Zustand „Aus“ unterdrückt die Kennzeichnung vollständig. Ist der Inhalt kennzeichnungspflichtig, kann das gegen Artikel 50 Absatz 4 KI-VO verstoßen. Das Plugin warnt an dieser Stelle, blockiert aber nicht — die Entscheidung und die Verantwortung liegen bei Ihnen.
4. Ordner und Kennzeichnungstext

Karte „Ordner“ — hier legen Sie fest, welche Bilder erfasst werden:

  • Überwachte Medienordner: Mehrfachauswahl; alle Bilder in diesen Ordnern werden gekennzeichnet (Standard: leer).
  • Unterordner einbeziehen: wirkt die Auswahl auch auf tiefere Ordnerebenen? (Standard: an).

Solange kein Ordner ausgewählt ist, kennzeichnet das Plugin nur Bilder, die Sie im Modul einzeln auf „An“ gestellt haben — es erscheint nichts, was Sie nicht angeordnet haben.

Karte „Badge-Inhalt“ — hier legen Sie fest, was auf den Bildern steht:

  • Badge-Typ: „KI-generiert“ für vollständig erzeugte Motive, „Mit KI bearbeitet“ für nachträglich veränderte Aufnahmen (Standard: KI-generiert).
  • Eigener Kennzeichnungstext: ersetzt den Standardtext; leer = übersetzbarer Textbaustein.
  • Eigene Kurzform: Text für sehr kleine Bilder, wenn der volle Text nicht passt (leer = „KI“).
Zum Text: Der Text muss erkennen lassen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde — ein rein werblicher Slogan genügt möglicherweise nicht. Der Verhaltenskodex zu Artikel 50 empfiehlt zudem das Kürzel „KI“ oder „AI“ im Text; die Standardtexte enthalten es. Auf schmalen Bildern schaltet das Plugin automatisch auf die Kurzform um; der vollständige Text bleibt für Screenreader im Markup.
5. Form und Position

Die drei Formen:

  • Pille: abgesetzte Fläche mit Hintergrund, frei platzierbar — der Standardfall.
  • Balken: volle Kantenlänge an allen vier Kanten, seitlich senkrecht — für Banner.
  • Schlicht: nur Text, ohne Hintergrundfläche — für ruhige Motive.

Karte „Darstellung“: Form (Standard: Pille), Innenabstand, Eckenrundung (eckig, leicht, pille — nicht beim Balken) sowie Textkontur (dunkler Rand um die Buchstaben, wichtig bei „Schlicht“).

Karte „Position“: Die Position besteht aus einer Kante und einer stufenlosen Position daran.

  • Kante: oben, rechts, unten, links (Standard: unten).
  • Position an der Kante: 0 bis 100 — Anfang, Mitte, Ende.
  • Abstand zur Kante: Randabstand in Prozent der Bildbreite.
  • Ausrichtung: horizontal oder gedreht, mit Laufrichtung.
Bezugspunkt: Die Kennzeichnung richtet sich nach dem sichtbaren Bild aus, nicht nach dem Container. Füllt ein Motiv seine Spalte nicht aus, sitzt sie trotzdem am Bildrand.
6. Größe, Kurzform und Mobilgeräte

Die Schriftgröße wächst mit der Bildbreite und wird von zwei Grenzwerten eingefasst, damit Banner und Produktkachel die Kennzeichnung im gleichen optischen Verhältnis zeigen:

  • Mindestgröße: Untergrenze der Schriftgröße in Pixel (Standard: 8).
  • Maximalgröße: Obergrenze der Schriftgröße in Pixel (Standard: 11).
  • Kurzform ab Breite: darunter wird auf die Kurzform umgeschaltet (Standard: 160 px).
  • Mindestgröße für die Anzeige: Ausblenden, wenn die kürzere Bildseite kleiner ist (0 = immer anzeigen).

Karte „Mobil“: Auf schmalen Bildschirmen ist oft eine andere Gestaltung sinnvoll — dafür gibt es eigene Felder: Mobile Darstellung (Standard: aus), Umschaltpunkt (Standard: 576 px) sowie eigene Form, Kante und Größen (Standard jeweils wie Desktop).

Wichtig zu verstehen: Die „Mindestgröße für die Anzeige“ entfernt nur die sichtbare Fläche. Maschinenlesbare Auszeichnung und Screenreader-Text bleiben erhalten. Testen Sie mobil an der kleinsten Stelle — Suchvorschau und Warenkorbzeile: Was dort lesbar bleibt, ist überall lesbar.
7. Farben und Lesbarkeit

Karte „Farben“: Textfarbe (Standard: weiß), Hintergrundfarbe der Fläche bei Pille und Balken (Standard: schwarz) sowie Deckkraft der Fläche von 0 bis 100 (Standard: 70). Bei der Form „Schlicht“ gibt es keine Fläche; Hintergrundfarbe und Deckkraft sind dort ausgegraut.

Warum Kontrast hier zählt: Artikel 50 Absatz 5 verlangt eine barrierefreie Offenlegung. Ein Hinweis, der auf hellen Motiven in Weiß verschwindet, erfüllt das nicht. Maßstab ist das WCAG-Kriterium 1.4.3 mit mindestens 4,5:1.

Die Kontrast-Ampel: In der Detailansicht zeigt das Plugin neben den Farbwählern das gemessene Kontrastverhältnis mit einer Ampel — gemessen gegen die tatsächliche Bildregion an der gewählten Position. Grün heißt 4,5:1 erreicht, Gelb knapp darunter, Rot deutlich zu wenig Kontrast. Bei aktiver Textkontur bewertet die Ampel gegen den dunklen Rand um die Buchstaben.

Farbvorschlag: Die Schaltfläche „Farben vorschlagen“ liest die Bildregion aus und schlägt anhand ihrer Helligkeit eine Kombination vor — geprüft, damit nichts vorgeschlagen wird, was die eigene Warnung auslösen würde. Übernommen wird erst per Klick.

Wenn das Bild extern liegt: Liegt Ihr Medienbestand auf einem CDN ohne passende Cross-Origin-Freigabe, kann der Browser die Bildregion nicht auslesen. Das Plugin fällt dann still auf eine Schwarz-Weiß-Empfehlung zurück; die Ampel arbeitet weiter.
8. Reichweite: wo die Kennzeichnung erscheint

Ein gekennzeichnetes Bild trägt die Kennzeichnung an neun Ausgabestellen:

  • Bildelement und Bild-Slider in Erlebniswelten (CMS-Inhalte).
  • Galerie der Produktseite samt Miniaturleiste und Zoom-Ansicht.
  • Produktkacheln in Listing, Slider, Cross-Selling und Merkzettel.
  • Warenkorb, Seitenmenü, Checkout und Bestellübersichten.
  • Suchvorschau, Kategorie-Teaser im Menü und Herstellerlogo.

Darüber hinaus greift das Plugin überall dort, wo Shopware seine Bildgrößen erzeugt — damit auch bei Elementen, die ein Theme selbst mitbringt (siehe Kapitel 14). Für die Zoom-Ansicht wählen Sie, ob die Kennzeichnung am Bild verankert mitwandert oder am Rand des Sichtfelds stehen bleibt. In der Karte „Reichweite“ heißen die Schalter bewusst „Kennzeichnung ausblenden in …“ und stehen alle auf aus: Sie können keine Stelle vergessen, sondern nur bewusst eine abwählen.

Warnung beim Ausblenden: Beim Einschalten eines Ausblende-Schalters erscheint ein Warnhinweis. Eine unvollständige Kennzeichnung kann gegen Artikel 50 Absatz 4 KI-VO verstoßen: Ist ein Bild kennzeichnungspflichtig, gilt das an jeder Stelle — auch im Warenkorb. Für die Suchvorschau ist meist die „Mindestgröße für die Anzeige“ (Kapitel 6) das bessere Werkzeug, weil sie nur die Fläche ausblendet.
9. Das Modul: Übersicht aller Bilder

Das Modul finden Sie unter Inhalte › KI-Kennzeichnung. Es ist ein eigenständiger Bereich und kein Eingriff in die Medienverwaltung — Shopware-Updates berühren es nicht. Die Liste zeigt je Bild:

  • Vorschau: Miniaturbild des Motivs.
  • Dateiname und Ordner: Name der Mediendatei und Medienordner.
  • Zustand: An, Aus oder Erbt — bei „Erbt“ mit dem tatsächlich wirksamen Wert in Grau.
  • Typ und Text: Badge-Typ und gegebenenfalls abweichender Text.
  • Verwendung: an wie vielen Stellen im Shop das Bild eingebunden ist.

Die Liste blättert serverseitig — auch bei zehntausenden Bildern lädt sie nur, was Sie gerade ansehen. Filter: Zustand (nur ein-, aus- oder erbende Bilder), „Hat Übersteuerung“ (welche Bilder vom Standard abweichen), Ordner und Freitextsuche über den Dateinamen.

Arbeitsweise: Filtern Sie erst, prüfen Sie das Ergebnis, und wenden Sie dann eine Massenaktion an — sie kann sich auf genau die aktuelle Filtermenge beziehen. Bilder außerhalb überwachter Ordner erscheinen ebenfalls im Modul und lassen sich einzeln auf „An“ stellen — der richtige Weg für Einzelfälle.
10. Einzelnes Bild bearbeiten

Ein Klick auf eine Zeile öffnet die Detailansicht. Links steht das Bild in groß mit der Kennzeichnung, wie sie in der Storefront erscheinen wird; rechts stehen die Felder. Jede Änderung ist sofort in der Vorschau zu sehen.

Erben oder übersteuern: Jedes Feld trägt einen Erben-Zustand. Solange er aktiv ist, folgt das Feld der Plugin-Konfiguration und zeigt den geerbten Wert. Sobald Sie etwas ändern, gilt für dieses eine Feld die Übersteuerung — alle übrigen erben weiterhin. Der Weg zurück ist jederzeit möglich.

Verfügbare Felder: Zustand (An, Aus, Erbt) und Badge-Typ, eigener Kennzeichnungstext und Kurzform, Darstellung (Form, Eckenrundung, Textkontur, Mindest- und Maximalgröße), Position (Kante, Positionsregler 0 bis 100, Abstand, Ausrichtung) sowie Farben inkl. Kontrast-Ampel und Farbvorschlag.

Der Positionsregler: Statt vier fester Ecken wählen Sie eine Kante und schieben die Kennzeichnung stufenlos daran entlang — so legen Sie den Hinweis in eine ruhige Zone des Motivs, neben ein Gesicht statt darauf. Ein Umschalter über der Vorschau zeigt wahlweise den vollen Text oder die Kurzform.

Zwei Orte, ein System: Oben in der Detailansicht steht ein Verweis auf die Plugin-Konfiguration. Dort liegen die Vorgaben, hier die Abweichungen. Wollen Sie eine Einstellung für alle Bilder ändern, ist die Konfiguration der richtige Ort — nicht hundert Detailansichten.
11. Massenaktionen und Rückgängig

Zwei Wege:

  • Markierte Zeilen: sofort im Browser verarbeitet — für überschaubare Mengen.
  • Alle Filtertreffer: im Hintergrund über die Warteschlange, begleitet von einer Fortschrittsanzeige — für große Mengen; Sie können das Fenster schließen. Voraussetzung ist ein eingerichteter Worker (bei Standardinstallationen der Fall).

Was sich setzen lässt: Zustand (An, Aus oder zurück auf Erbt), Badge-Typ, Darstellung und Position (Form, Kante, Position, Größen) sowie Farben. Felder, die Sie nicht anfassen, bleiben unverändert — Sie können also gezielt nur die Farbe von fünfhundert Bildern ändern, ohne deren Positionen zu überschreiben.

Rückgängig: Vor jeder Massenaktion sichert das Plugin den vorherigen Zustand aller betroffenen Bilder. Danach erscheint eine Schaltfläche „Rückgängig“, die genau diesen Zustand wiederherstellt — den Wert jedes einzelnen Bildes, einschließlich der Erben-Zustände. Bricht ein Hintergrundvorgang ab und wird erneut zugestellt, entsteht kein zweiter Sicherungspunkt.

Vorsicht bei „Aus“: Wählen Sie in einer Massenaktion den Zustand „Aus“, erscheint derselbe Warnhinweis wie an allen anderen Stellen. Eine Massenaktion über einen unglücklich gesetzten Filter kann die Kennzeichnung an vielen Bildern auf einmal unterdrücken — prüfen Sie die Trefferzahl, bevor Sie bestätigen.
12. Maschinenlesbar und barrierefrei

Strukturierte Daten: Ist der Schalter „Strukturierte Daten“ aktiv, ergänzt das Plugin am Bildcontainer ein Attribut mit dem IPTC-Wert für die Herkunft des Inhalts — nach der C2PA-Systematik, an der sich die großen Anbieter generativer Systeme orientieren:

  • KI-generiert: trainedAlgorithmicMedia
  • Mit KI bearbeitet: compositeWithTrainedAlgorithmicMedia

Prüfwerkzeuge und Crawler lesen die Kennzeichnung damit aus, ohne den sichtbaren Text interpretieren zu müssen. Die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 ist eine Pflicht des Anbieters des KI-Systems, nicht des Shopbetreibers — diese Auszeichnung ist daher ein freiwilliges Plus.

Barrierefreiheit: Der Bildcontainer trägt den vollständigen Text als Beschriftung für Screenreader — auch wenn sichtbar nur die Kurzform steht oder die Anzeige unterdrückt wird. Das sichtbare Element ist für Screenreader ausgeblendet (keine doppelte Ansage); die Kontrast-Ampel misst gegen 4,5:1.

Bildmaße für Bestandsbilder: Für Größenberechnung und Farbvorschlag braucht das Plugin die Bildmaße. Bei neuen Uploads liest es sie automatisch mit; für den Bestand ziehen Sie sie einmalig über die Konsole nach. Welcher Befehl bereitsteht, zeigt bin/console list bmania. Bei SVG-Dateien übernimmt der Browser die Berechnung — ein Eingreifen ist nicht nötig.
13. Betrieb, Sprachen, Deinstallation

Sprachen: Deutsch und Englisch sind vollständig enthalten. Die angezeigte Sprache richtet sich nach dem Verkaufskanal, nicht nach der Sprache des Administrationsbereichs. Weitere Sprachen ergänzen Sie unter Einstellungen › Shop › Textbausteine (nach dem Plugin-Präfix suchen); alternativ setzen Sie pro Kanal einen eigenen Kennzeichnungstext — er gewinnt gegen den Textbaustein.

Nach Änderungen:

  • Ordner, Texte, Farben, Position: nichts nötig, wirkt nach dem Speichern.
  • Plugin-Update: Cache leeren und Theme neu bauen (bin/console theme:compile, bin/console cache:clear).
  • Neuer Verkaufskanal: Konfiguration für diesen Kanal prüfen.

Was das Plugin speichert: Einstellungen in der Systemkonfiguration (pro Verkaufskanal), Übersteuerungen je Bild sowie Sicherungspunkte der Massenaktionen. Es werden keine Kundendaten verarbeitet und keine Daten an Dritte übertragen.

Deaktivieren und Deinstallieren: Deaktivieren entfernt alle Kennzeichnungen; die Einstellungen bleiben erhalten. Deinstallieren fragt, ob die Daten entfernt werden sollen — bejahen Sie das, gehen alle Übersteuerungen verloren. Ihre Bilddateien bleiben unverändert.

Vor dem Deinstallieren: Sind Ihre Bilder kennzeichnungspflichtig, verschwindet mit dem Plugin auch die Offenlegung. Sorgen Sie in diesem Fall vorher für einen anderen Weg, den Hinweis anzuzeigen.
14. Prüfen und Fehler finden

Nach der Installation prüfen: Kontrollieren Sie an jeder dieser Stellen, ob dort ein Hinweis erscheint, wo ein Bild aus einem überwachten Ordner zu sehen ist — und wiederholen Sie die Runde nach jedem Theme-Wechsel:

  1. Startseite und Erlebniswelten — Banner, Bildelemente, Slider.
  2. Produktdetailseite — Galerie, Miniaturleiste, Zoom.
  3. Kategorie-Listing — Produktkacheln, auch in Slidern.
  4. Warenkorb — Positionszeilen, Seitenmenü, Checkout.
  5. Suchvorschau — Miniaturbilder im Suchfeld.

Wenn an einer Stelle nichts erscheint: Das Plugin erreicht Bilder auf zwei Wegen — über feste Andockpunkte an den bekannten Shopware-Stellen und überall dort, wo Shopware seine Bildgrößen erzeugt; der zweite Weg deckt auch theme-eigene Elemente ab. Es bleibt eine Lücke: Baut ein Theme sein Bild von Hand zusammen, ohne die Bildfunktion von Shopware, greift auch dieser Weg nicht. Was zu tun ist: Bitten Sie den Hersteller des Themes, dort die Standard-Bildausgabe von Shopware zu verwenden. Bis dahin sollten Sie an dieser Stelle keine kennzeichnungspflichtigen Bilder einsetzen.

Das ist kein Defekt: Fehlt der Hinweis nur an einer Stelle, während er überall sonst erscheint, liegt das am Theme und nicht am Plugin. Der Fall ist selten — ausgeschlossen ist er nicht.

Darstellung in verschiedenen Browsern: Die Kennzeichnung erscheint in jedem Browser. An den festen Andockpunkten ist sie überall identisch und funktioniert auch ohne JavaScript. Der zweite Weg nutzt ein neueres CSS-Verfahren; fehlt es, übernimmt ein Skript die Platzierung — bis auf einen Pixel dasselbe Ergebnis. Ist JavaScript abgeschaltet oder das Skript blockiert, erscheint der Hinweis als Zeile unter dem Bild statt darauf.

Immer vorhanden: In allen Fällen stehen die maschinenlesbare Auszeichnung und der Text für Screenreader im Quelltext — es gibt keinen Zustand, in dem die Kennzeichnung fehlt.
15. Häufige Fragen (FAQ)

Werden meine Bilddateien verändert? Nein. Die Kennzeichnung wird beim Aufbau der Seite über das Bild gelegt. Originale und Thumbnails bleiben unverändert.

Ich sehe keine Kennzeichnung. Woran liegt das? In dieser Reihenfolge prüfen: überwachter Ordner oder Zustand „An“? Richtiger Verkaufskanal? Versehentlich ein Ausblende-Schalter gesetzt? „Mindestgröße für die Anzeige“ höher als das Bild an dieser Stelle? Theme nach der Installation gebaut?

Muss ich meine Bilder neu hochladen? Nein. Es genügt, sie in einen überwachten Ordner zu verschieben oder einzeln zu aktivieren; alle Verknüpfungen bleiben bestehen.

Gilt eine Übersteuerung in allen Verkaufskanälen? Ja. Übersteuerungen hängen am Bild und gelten kanalübergreifend. Die Vorgaben in der Konfiguration lassen sich dagegen pro Kanal unterschiedlich setzen.

Ein Produkt hat fünf Bilder, nur eines ist KI. Was passiert? Nur dieses eine trägt die Kennzeichnung — in Galerie, Miniaturleiste und Zoom-Ansicht.

Kann ich die Kennzeichnung ins Bild einbrennen lassen? Nicht in dieser Version. Das Overlay-Verfahren schützt die Originaldateien und bleibt jederzeit änderbar; für die Offenlegungspflicht ist die sichtbare Einblendung anerkannt.

Macht mich das Plugin rechtssicher? Nein. Es stellt die Werkzeuge bereit — vollständige Abdeckung, Kontrastprüfung, maschinenlesbare Auszeichnung —, aber die Verantwortung für die Einhaltung der KI-Verordnung bleibt beim Shopbetreiber. Das Plugin unterstützt, es haftet nicht.

Warum steht in der Suchvorschau nur „KI“? Weil der Container dort zu schmal für den vollen Text ist. Die Umschaltschwelle stellen Sie in der Karte „Größe“ ein. Der vollständige Text bleibt für Screenreader erhalten.

Ich habe versehentlich fünfhundert Bilder falsch gesetzt. Nutzen Sie die Schaltfläche „Rückgängig“ nach der Massenaktion. Sie stellt den Zustand jedes einzelnen Bildes wieder her, so wie er vorher war.

Wo bekomme ich Hilfe? Über den Support-Kontakt im Shopware-Account oder direkt bei der Gründerkind GmbH. Halten Sie Shopware-Version, Plugin-Version und die betroffene Stelle bereit.

Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen.

Shopware 6.7.0 oder neuer PHP 8.2 oder neuer Theme-Build nach Installation Message Queue empfohlen Maschinenlesbar (C2PA / IPTC) Zweisprachig (de-DE / en-GB) Barrierefrei (Art. 50 Abs. 5)
Kontakt

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