AI Content
Label.

Shopware 6 · KI-Kennzeichnung · Version 1.0.7 · Für Shopware 6.7 · PHP 8.2+

Kennzeichnet KI-generierte und KI-bearbeitete Bilder — sichtbar und maschinenlesbar, an jeder Stelle, an der das Bild erscheint. Das Plugin legt die Kennzeichnung beim Rendern als Overlay über das Bild; Originaldateien und Thumbnails bleiben unangetastet.

Features

Alle Funktionen
im Überblick.

Overlay statt Eingriff

Bilddateien werden nie verändert; die Kennzeichnung entsteht beim Rendern über dem Bild — jederzeit änderbar, ohne ein Bild neu zu erzeugen.

Ordner-Kennzeichnung mit Kaskade

Überwachte Medienordner inklusive Unterordner. Drei Ebenen — Bild-Übersteuerung › Ordnerregel › Vorgabe — werden feldweise ausgewertet.

Zwei Badge-Typen

„KI-generiert“ für vollständig erzeugte Motive, „Mit KI bearbeitet“ für nachträglich veränderte Aufnahmen.

Form & Position

Pille, Balken oder Schlicht; ein stufenloser Positionsregler schiebt die Kennzeichnung entlang jeder Kante — in eine ruhige Zone des Motivs.

Kontrast-Ampel & Farbvorschlag

Misst gegen das WCAG-Kriterium 4,5:1 an der tatsächlichen Bildregion und schlägt auf Wunsch eine passende Farbkombination vor.

Neun Ausgabestellen abgedeckt

Von CMS/Erlebniswelten über Produktseite, Kacheln und Warenkorb/Checkout bis zur Suchvorschau — dazu überall, wo Shopware seine Bildgrößen erzeugt, auch bei theme-eigenen Elementen. Jede Stelle einzeln abschaltbar (mit Warnung).

Bild-Modul mit Filtern

Übersicht aller Medien mit Zustand (An/Aus/Erbt), Typ, Text und Verwendung — serverseitig blätternd auch bei zehntausenden Bildern.

Massenaktionen & Rückgängig

Tausende Bilder über die Shopware-Warteschlange verarbeiten. Ein Klick stellt den vorherigen Zustand jedes einzelnen Bildes wieder her.

Maschinenlesbar & mehrsprachig

C2PA/IPTC-Auszeichnung (trainedAlgorithmicMedia) und Screenreader-Text; Deutsch und Englisch pro Verkaufskanal.

Handbuch

Dokumentation.

1. Einleitung

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Wer Bildinhalte veröffentlicht, die durch KI erzeugt oder verändert wurden und reale Personen, Orte oder Ereignisse realistisch nachbilden, muss das offenlegen — spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts, klar erkennbar und barrierefrei. AI Content Label setzt genau das um: Sie markieren ein Bild einmal über den Medienordner oder einzeln, und das Plugin blendet die Kennzeichnung überall dort ein, wo dieses Bild im Shop auftaucht — zusätzlich schreibt es eine maschinenlesbare Auszeichnung ins Markup.

Overlay statt Eingriff: Das Plugin verändert Ihre Bilddateien nicht. Die Kennzeichnung wird beim Rendern als Textelement über das Bild gelegt. Daraus folgt:

  • Kein Risiko für Ihre Medien: Originale und Thumbnails bleiben unangetastet — es gibt nichts zu sichern und nichts zurückzurollen.
  • Jederzeit änderbar: Text, Farbe und Position lassen sich beliebig oft umstellen, ohne ein einziges Bild neu zu erzeugen.
  • Mehrsprachig: Die Texte kommen aus dem Textbaustein-System und folgen der Sprache des Verkaufskanals.

Der bewusste Nachteil: Wer ein Bild per Rechtsklick speichert, erhält es ohne aufgeprägte Kennzeichnung. Für die Offenlegungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4 ist das unerheblich — sie bezieht sich auf die Veröffentlichung, nicht auf die Datei.

Systemanforderungen: Shopware 6.7.0 oder neuer, PHP 8.2 oder neuer, ein Theme-Build nach der Installation; für Massenaktionen über viele Bilder ist eine Message Queue empfohlen. Technischer Name: Bmania_AiContentLabel.

Installation:

  1. bin/console plugin:refresh
  2. bin/console plugin:install --activate Bmania_AiContentLabel
  3. bin/console theme:compile (damit die Formatierung der Kennzeichnung greift)
  4. bin/console cache:clear
  5. Nach der Ersteinrichtung die Prüfliste aus Kapitel 19 durchgehen.
Nach der Installation: Direkt nach der Installation ist noch kein Bild gekennzeichnet. Das Plugin greift erst, wenn Sie mindestens einen Medienordner ausgewählt oder einzelne Bilder im Modul aktiviert haben (Kapitel 2).
Die Verantwortung bleibt beim Shopbetreiber: So hilfreich das Plugin ist — die Pflicht zur Einhaltung der KI-Verordnung liegt und bleibt bei Ihnen als Betreiber. Das Plugin ist ein Werkzeug zur Unterstützung, kein Nachweis der Rechtskonformität und keine Rechtsberatung. Sie entscheiden, welche Bilder kennzeichnungspflichtig sind, welcher Text angemessen ist und ob die Darstellung klar genug ist. Prüfen Sie das Ergebnis in Ihrer Storefront und ziehen Sie im Zweifel rechtliche Beratung hinzu.
2. In fünf Minuten startklar

Der kürzeste Weg zur ersten sichtbaren Kennzeichnung — in fünf Schritten:

  1. Medienordner anlegen: unter Inhalte › Medien einen Ordner erstellen (z. B. „KI-Bilder“) und die betroffenen Bilder hineinschieben. Bestehende Bilder behalten alle Verknüpfungen zu Produkten und Erlebniswelten.
  2. Ordner im Plugin hinterlegen: unter Erweiterungen › Meine Erweiterungen › AI Content Label › Konfiguration in der Karte „Ordner“ den neuen Ordner auswählen und speichern.
  3. Storefront prüfen: eine Seite aufrufen, auf der eines der Bilder erscheint — unten links im Bild steht jetzt „KI-generiert“.
  4. Darstellung anpassen: passt die Kennzeichnung nicht zum Motiv, in der Konfiguration Form, Kante, Position und Farben ändern. Die Änderung wirkt sofort für alle Bilder der überwachten Ordner.
  5. Einzelfälle nachziehen: Bilder außerhalb überwachter Ordner schalten Sie unter Inhalte › KI-Kennzeichnung einzeln ein.
Der eine Schalter, den Sie kennen sollten: In der Karte „Ordner“ steht „Unterordner einbeziehen“ (standardmäßig aktiv). Damit wirkt ein ausgewählter Ordner auch auf alle darunterliegenden Ebenen — gliedern Sie nach Kampagnen oder Jahren, wählen Sie nur den obersten Ordner.
Sichtprüfung: Erscheint nichts, in dieser Reihenfolge prüfen — liegt das Bild wirklich im ausgewählten Ordner? Ist der richtige Verkaufskanal konfiguriert? Wurde der Cache geleert? In neunzig Prozent der Fälle ist es der Ordner.
3. Funktionsweise und Kaskade

Die Kennzeichnung hängt am Bild, nicht am Einbindungsort: Das Plugin merkt sich nur, dass ein Bild gekennzeichnet werden muss. Sobald Shopware das Bild irgendwo ausgibt, erscheint die Kennzeichnung dort mit — Sie markieren einmal und müssen nicht daran denken, wo das Motiv überall verwendet wird.

Drei Ebenen, feldweise ausgewertet. Jede Einstellung wird einzeln aufgelöst; ein Bild kann die globale Farbe erben und trotzdem eine eigene Position haben:

  • 1. Bild-Übersteuerung — gilt für ein Bild (Inhalte › KI-Kennzeichnung › Detailansicht).
  • 2. Ordnerregel — gilt je Medienordner (Ordnerauswahl des Plugins).
  • 3. Vorgabe — gilt für alle übrigen Werte (Konfiguration, übrige Karten).

Höhere Ebenen gewinnen. Steht ein Feld auf „Erbt“, greift der Wert aus der Konfiguration. Die mittlere Ebene ist nützlicher, als sie klingt: Jeder überwachte Ordner kann eigene Werte tragen — ein Ordner für „KI-generiert“, ein zweiter für „Mit KI bearbeitet“, jeweils mit eigenem Text oder eigener Position. Die Konfiguration lässt sich pro Verkaufskanal überschreiben — Übersteuerungen einzelner Bilder gelten dagegen kanalübergreifend, weil sie am Bild hängen.

Zustand eines Bildes:

  • An: ausdrücklich gekennzeichnet, unabhängig vom Ordner.
  • Erbt: gekennzeichnet, wenn das Bild in einem überwachten Ordner liegt.
  • Aus: ausdrücklich nicht gekennzeichnet, auch im überwachten Ordner nicht.
Wichtig: Der Zustand „Aus“ unterdrückt die Kennzeichnung vollständig. Ist der Inhalt kennzeichnungspflichtig, kann das gegen Artikel 50 Absatz 4 KI-VO verstoßen. Das Plugin warnt an dieser Stelle, blockiert aber nicht — die Entscheidung und die Verantwortung liegen bei Ihnen.
4. Ordner und Kennzeichnungstext

Karte „Ordner“ — hier legen Sie fest, welche Bilder erfasst werden:

  • Überwachte Medienordner: Mehrfachauswahl; alle Bilder in diesen Ordnern werden gekennzeichnet (Standard: leer).
  • Unterordner einbeziehen: wirkt die Auswahl auch auf tiefere Ordnerebenen? (Standard: an).

Solange kein Ordner ausgewählt ist, kennzeichnet das Plugin nur Bilder, die Sie im Modul einzeln auf „An“ gestellt haben — es erscheint nichts, was Sie nicht angeordnet haben.

Karte „Badge-Inhalt“ — hier legen Sie fest, was auf den Bildern steht:

  • Badge-Typ: „KI-generiert“ für vollständig erzeugte Motive, „Mit KI bearbeitet“ für nachträglich veränderte Aufnahmen (Standard: KI-generiert).
  • Eigener Kennzeichnungstext: ersetzt den Standardtext; leer = übersetzbarer Textbaustein.
  • Eigene Kurzform: Text für sehr kleine Bilder, wenn der volle Text nicht passt (leer = „KI“).
Zum Text: Der Text muss erkennen lassen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde — ein rein werblicher Slogan genügt möglicherweise nicht. Der Verhaltenskodex zu Artikel 50 empfiehlt zudem das Kürzel „KI“ oder „AI“ im Text; die Standardtexte enthalten es. Auf schmalen Bildern schaltet das Plugin automatisch auf die Kurzform um; der vollständige Text bleibt für Screenreader im Markup.
5. Form und Position

Die drei Formen:

  • Pille: abgesetzte Fläche mit Hintergrund, frei platzierbar — der Standardfall.
  • Balken: volle Kantenlänge an allen vier Kanten, seitlich senkrecht — für Banner.
  • Schlicht: nur Text, ohne Hintergrundfläche — für ruhige Motive.

Karte „Darstellung“: Form (Standard: Pille), Innenabstand, Eckenrundung (eckig, leicht, pille — nicht beim Balken) sowie Textkontur (dunkler Rand um die Buchstaben, wichtig bei „Schlicht“).

Karte „Position“: Die Position besteht aus einer Kante und einer stufenlosen Position daran.

  • Kante: oben, rechts, unten, links (Standard: unten).
  • Position an der Kante: 0 bis 100 — Anfang, Mitte, Ende.
  • Abstand zur Kante: Randabstand in Prozent der Bildbreite.
  • Ausrichtung: horizontal oder gedreht, mit Laufrichtung.
Bezugspunkt: Die Kennzeichnung richtet sich nach dem sichtbaren Bild aus, nicht nach dem Container. Füllt ein Motiv seine Spalte nicht aus, sitzt sie trotzdem am Bildrand.
6. Größe, Kurzform und Mobilgeräte

Die Schriftgröße wächst mit der Bildbreite und wird von zwei Grenzwerten eingefasst, damit Banner und Produktkachel die Kennzeichnung im gleichen optischen Verhältnis zeigen:

  • Mindestgröße: Untergrenze der Schriftgröße in Pixel (Standard: 8).
  • Maximalgröße: Obergrenze der Schriftgröße in Pixel (Standard: 11).
  • Kurzform ab Breite: darunter wird auf die Kurzform umgeschaltet (Standard: 160 px).
  • Mindestgröße für die Anzeige: Ausblenden, wenn die kürzere Bildseite kleiner ist (0 = immer anzeigen).

Karte „Mobil“: Auf schmalen Bildschirmen ist oft eine andere Gestaltung sinnvoll — dafür gibt es eigene Felder: Mobile Darstellung (Standard: aus), Umschaltpunkt (Standard: 576 px) sowie eigene Form, Kante und Größen (Standard jeweils wie Desktop).

Wichtig zu verstehen: Die „Mindestgröße für die Anzeige“ entfernt nur die sichtbare Fläche. Maschinenlesbare Auszeichnung und Screenreader-Text bleiben erhalten. Testen Sie mobil an der kleinsten Stelle — Suchvorschau und Warenkorbzeile: Was dort lesbar bleibt, ist überall lesbar.
7. Farben und Lesbarkeit

Karte „Farben“: Textfarbe (Standard: weiß), Hintergrundfarbe der Fläche bei Pille und Balken (Standard: schwarz) sowie Deckkraft der Fläche von 0 bis 100 (Standard: 70). Bei der Form „Schlicht“ gibt es keine Fläche; Hintergrundfarbe und Deckkraft sind dort ausgegraut.

Warum Kontrast hier zählt: Artikel 50 Absatz 5 verlangt eine barrierefreie Offenlegung. Ein Hinweis, der auf hellen Motiven in Weiß verschwindet, erfüllt das nicht. Maßstab ist das WCAG-Kriterium 1.4.3 mit mindestens 4,5:1.

Die Kontrast-Ampel: In der Detailansicht zeigt das Plugin neben den Farbwählern das gemessene Kontrastverhältnis mit einer Ampel — gemessen gegen die tatsächliche Bildregion an der gewählten Position. Grün heißt 4,5:1 erreicht, Gelb knapp darunter, Rot deutlich zu wenig Kontrast. Bei aktiver Textkontur bewertet die Ampel gegen den dunklen Rand um die Buchstaben.

Farbvorschlag: Die Schaltfläche „Farben vorschlagen“ liest die Bildregion aus und schlägt anhand ihrer Helligkeit eine Kombination vor — geprüft, damit nichts vorgeschlagen wird, was die eigene Warnung auslösen würde. Übernommen wird erst per Klick.

Wenn das Bild extern liegt: Liegt Ihr Medienbestand auf einem CDN ohne passende Cross-Origin-Freigabe, kann der Browser die Bildregion nicht auslesen. Das Plugin fällt dann still auf eine Schwarz-Weiß-Empfehlung zurück; die Ampel arbeitet weiter.
8. Reichweite: wo die Kennzeichnung erscheint

Ein gekennzeichnetes Bild trägt die Kennzeichnung an neun Ausgabestellen:

  • Bildelement und Bild-Slider in Erlebniswelten (CMS-Inhalte).
  • Galerie der Produktseite samt Miniaturleiste und Zoom-Ansicht.
  • Produktkacheln in Listing, Slider, Cross-Selling und Merkzettel.
  • Warenkorb, Seitenmenü, Checkout und Bestellübersichten.
  • Suchvorschau, Kategorie-Teaser im Menü und Herstellerlogo.

Darüber hinaus greift das Plugin überall dort, wo Shopware seine Bildgrößen erzeugt — damit auch bei Elementen, die ein Theme selbst mitbringt (siehe Kapitel 14). Für die Zoom-Ansicht wählen Sie, ob die Kennzeichnung am Bild verankert mitwandert oder am Rand des Sichtfelds stehen bleibt. In der Karte „Reichweite“ heißen die Schalter bewusst „Kennzeichnung ausblenden in …“ und stehen alle auf aus: Sie können keine Stelle vergessen, sondern nur bewusst eine abwählen.

Warnung beim Ausblenden: Beim Einschalten eines Ausblende-Schalters erscheint ein Warnhinweis. Eine unvollständige Kennzeichnung kann gegen Artikel 50 Absatz 4 KI-VO verstoßen: Ist ein Bild kennzeichnungspflichtig, gilt das an jeder Stelle — auch im Warenkorb. Für die Suchvorschau ist meist die „Mindestgröße für die Anzeige“ (Kapitel 6) das bessere Werkzeug, weil sie nur die Fläche ausblendet.
9. Das Modul: die vier Reiter

Das Modul finden Sie unter Inhalte › KI-Kennzeichnung. Es ist ein eigenständiger Bereich und kein Eingriff in die Medienverwaltung — Shopware-Updates berühren es nicht. Es gliedert sich in vier Reiter:

  • Bilder: alle Bilder aus den überwachten Ordnern (Kapitel 9 und 10).
  • Ordner: die überwachten Medienordner mit ihren Einstellungen (Kapitel 11).
  • Verwaiste Übersteuerungen: Bilder mit eigener Einstellung außerhalb der überwachten Ordner (Kapitel 12).
  • Diagnose: Prüfung, ob die Kennzeichnung tatsächlich beim Besucher ankommt (Kapitel 14).

Die Bilder-Liste zeigt je Bild:

  • Vorschau — Miniaturbild des Motivs.
  • Dateiname und Ordner — Name der Mediendatei und der Medienordner, in dem sie liegt.
  • Zustand — An, Aus oder Erbt; bei „Erbt“ steht der wirksame Wert ausgegraut daneben.
  • Text — der wirksame Kennzeichnungstext, bei Freitext mit Typ-Kürzel.
  • Position — Kante und Position an der Kante.
  • Quelle — Übersteuerung, oder woher der geerbte Wert stammt.
  • Verwendung — an wie vielen Stellen im Shop das Bild eingebunden ist.

Die Liste blättert serverseitig: Auch bei zehntausenden Bildern lädt sie nur, was Sie gerade ansehen. Gefiltert wird nach Ordner, Zustand und Übersteuerung, dazu gibt es eine Freitextsuche.

Arbeitsweise: Filtern Sie erst, prüfen Sie das Ergebnis, und wenden Sie dann eine Massenaktion an — sie kann sich auf genau die aktuelle Filtermenge beziehen und erspart Ihnen das Markieren tausender Zeilen.
10. Einzelnes Bild bearbeiten

Ein Klick auf eine Zeile öffnet die Detailansicht. Links stehen die Felder, rechts das Bild in groß mit der Kennzeichnung, wie sie in der Storefront erscheinen wird. Jede Änderung ist sofort in der Vorschau zu sehen; die Vorschau läuft beim Scrollen mit.

Erben oder übersteuern. Jedes Feld trägt einen Erben-Zustand und zeigt den geerbten Wert als Platzhalter an — Sie sehen also, was gilt, auch wenn Sie nichts eingetragen haben. Sobald Sie etwas ändern, gilt für dieses eine Feld die Übersteuerung; alle übrigen erben weiterhin. Jede Karte hat einen Knopf „Auf globale Einstellung zurücksetzen“.

Verfügbare Felder:

  • Einstellungen: Zustand · Badge-Typ · eigener Text · eigene Kurzform.
  • Position: Raster · Positionsregler 0 bis 100 · Abstand.
  • Darstellung: Form · Eckenrundung · Schatten · Mindest- und Maximalgröße · Ausrichtung.
  • Farben: Textfarbe · Hintergrundfarbe · Deckkraft · Kontrast-Ampel · Farbvorschlag.

Der Positionsregler. Statt fester Ecken wählen Sie eine Kante und schieben die Kennzeichnung stufenlos daran entlang. So lässt sich der Hinweis in eine ruhige Zone des Motivs legen — neben ein Gesicht statt darauf.

Voll- und Kurzform prüfen. Ein Umschalter über der Vorschau zeigt wahlweise den vollen Text oder die Kurzform. Ohne ihn sähen Sie die Kurzform nie, weil die große Vorschau die Bedingung dafür nie erfüllt.

Zwei Orte, ein System: Oben in der Detailansicht steht ein Verweis auf die Plugin-Konfiguration. Dort liegen die Vorgaben, hier die Abweichungen. Wollen Sie eine Einstellung für alle Bilder ändern, ist die Konfiguration der richtige Ort — nicht hundert Detailansichten.
11. Ordner-Einstellungen

Der Reiter Ordner listet alle überwachten Medienordner — bei aktiver Vererbung samt ihrer Unterordner eingerückt. Ein Zähler zeigt je Ordner, wie viele Felder einen eigenen Wert tragen.

Wofür diese Ebene gut ist. Der typische Fall sind zwei Ordner mit unterschiedlichem Badge-Typ: einer für vollständig erzeugte Motive, einer für nachträglich bearbeitete. Beide werden überwacht, tragen aber verschiedene Texte — ohne dass Sie ein einziges Bild einzeln anfassen müssen.

Die Detailansicht eines Ordners enthält dieselben Felder wie die Bild-Detailansicht: Badge-Typ, Texte, Position, Darstellung, Farben. Die Live-Vorschau zeigt die Einstellung auf einer neutralen Fläche, weil kein konkretes Motiv dahintersteht.

Was hier fehlt, ist der Zustand An/Aus/Erbt: Ob überhaupt gekennzeichnet wird, entscheidet allein die Ordnerüberwachung in der Konfiguration. Ein Hinweis oben in der Ansicht sagt Ihnen, ob der Ordner überwacht ist.

Vererbung entlang der Ordnerkette. Die Auflösung läuft feldweise nach oben: Hat der Ordner des Bildes einen Wert gesetzt, gewinnt dieser. Sonst der nächste übergeordnete Ordner mit gesetztem Wert. Ist bis zum obersten überwachten Ordner nichts gesetzt, greift die Plugin-Konfiguration.

Ein Beispiel: Der Ordner „KI-Motive“ setzt Text und Typ. Der Unterordner „Retuschen“ setzt nur den Typ auf „bearbeitet“. Ein Bild darin zeigt dann den Text vom Elternordner und den Typ vom Unterordner — jedes Feld nimmt den nächstgelegenen gesetzten Wert.
12. Verwaiste Übersteuerungen

Ein Bild mit dem Zustand „An“ behält seine Kennzeichnung, auch wenn Sie es aus dem überwachten Ordner herausschieben. Das ist gewollt — eine bewusst gesetzte Kennzeichnung soll nicht still verschwinden. Ohne diesen Reiter wären solche Bilder aber unauffindbar: Sie tragen weiter ihren Hinweis, tauchen in der Bilder-Liste jedoch nicht mehr auf.

Der Reiter Verwaiste Übersteuerungen zeigt genau diese Bilder — und nur diese. Es gibt keine Überschneidung mit der Bilder-Liste.

Was Sie dort tun können:

  • Übersteuerung entfernen — einzeln oder für mehrere Bilder auf einmal. Danach greift wieder die Ordnerregel; da das Bild in keinem überwachten Ordner liegt, verschwindet die Kennzeichnung.
  • Zustand prüfen — die Liste zeigt, ob das Bild auf „An“ oder „Aus“ steht und welchen Text es trägt.

Die Liste löst bei jedem Aufruf neu auf: Verschieben Sie ein Bild in einen überwachten Ordner, verschwindet es hier und erscheint in der Bilder-Liste — und umgekehrt.

Der typische Anlass: Eine Massenaktion hat Bildern eine Einstellung mitgegeben, die man später nicht mehr wollte. Statt jedes Bild zu suchen, öffnen Sie diesen Reiter und setzen alles auf einmal zurück.
Vor dem Entfernen prüfen: Ist das Bild kennzeichnungspflichtig, verschwindet mit der Übersteuerung auch die Offenlegung. Prüfen Sie, ob das Bild noch im Shop verwendet wird, bevor Sie es zurücksetzen — die Spalte „Verwendung“ hilft dabei.
13. Massenaktionen und Rückgängig

Zwei Wege:

  • Markierte Zeilen — sofort im Browser verarbeitet, geeignet für überschaubare Mengen.
  • Alle Filtertreffer — im Hintergrund über die Shopware-Warteschlange, geeignet für große Mengen.

Bei größeren Mengen läuft die Verarbeitung über die Warteschlange, begleitet von einer Fortschrittsanzeige; Sie können das Fenster schließen. Voraussetzung ist ein eingerichteter Worker — bei Standardinstallationen ist das der Fall.

Was sich setzen lässt: Zustand (An, Aus oder zurück auf Erbt), Badge-Typ, Darstellung und Position (Form, Kante, Position, Größen) sowie Farben (Textfarbe, Hintergrundfarbe, Deckkraft). Felder, die Sie nicht anfassen, bleiben unverändert — Sie können also gezielt nur die Farbe von fünfhundert Bildern ändern, ohne deren Positionen oder Zustände zu überschreiben.

Rückgängig. Vor jeder Massenaktion sichert das Plugin den vorherigen Zustand aller betroffenen Bilder. Danach erscheint eine Schaltfläche „Rückgängig“, die genau diesen Zustand wiederherstellt — den Wert jedes einzelnen Bildes, einschließlich der Erben-Zustände. Bricht ein Hintergrundvorgang ab und wird erneut zugestellt, entsteht kein zweiter Sicherungspunkt.

Vorsicht bei „Aus“: Wählen Sie in einer Massenaktion den Zustand „Aus“, erscheint derselbe Warnhinweis wie an allen anderen Stellen. Eine Massenaktion über einen unglücklich gesetzten Filter kann die Kennzeichnung an vielen Bildern auf einmal unterdrücken — prüfen Sie die Trefferzahl, bevor Sie bestätigen, und sehen Sie sich danach die Storefront an.
Danach: Nach jeder Massenaktion weist das Plugin darauf hin, dass Änderungen auf bereits zwischengespeicherten Seiten erst verzögert sichtbar werden. Kapitel 16 erklärt, was dann zu tun ist.
14. Die Diagnose

Das Plugin erreicht Bilder auf zwei Wegen: über feste Andockpunkte an den bekannten Shopware-Stellen und überall dort, wo Shopware seine Bildgrößen erzeugt — der zweite Weg deckt auch theme-eigene Elemente ab. Es bleibt eine Lücke: Baut ein Theme sein Bild von Hand zusammen, ohne die Bildfunktion von Shopware, greift auch dieser Weg nicht. Genau dafür gibt es den Reiter Diagnose.

Die Gesamtaussage steht ganz oben — das Ergebnis, nicht die Technik:

  • Grün: an allen aufgerufenen Seiten wurde die Kennzeichnung ausgeliefert.
  • Gelb: die Kennzeichnung erscheint, aber nicht auf dem vorgesehenen Weg. Funktioniert, kann beim nächsten Theme-Update brechen.
  • Rot: ein kennzeichnungspflichtiges Bild wurde ohne Hinweis ausgeliefert. Hier besteht Handlungsbedarf.

Zwei Prüfungen, die sich ergänzen:

  • Laufzeit — Beleg am echten Seitenaufruf: erwartete Kennzeichnung gegen tatsächlich ausgeliefertes Markup. Grenze: meldet nur zu Seiten, die auch besucht wurden.
  • Statik — durchsucht Themes, Plugins und Apps nach Stellen, die die Bildausgabe umgehen. Grenze: weiß nicht, ob dort je ein KI-Bild erscheint.

Die statische Liste ist deshalb als Vorsorge-Prüfliste überschrieben und eingeklappt. Sie nennt Kandidaten, keine Fehler. Jeder Eintrag steht in Kundensprache mit Beispiel-Link in den Shop und lässt sich abhaken, sobald Sie geprüft haben, dass dort keine pflichtigen Bilder liegen.

Textbaustein für den Theme-Hersteller. Zu jeder Erweiterung, die eine Bildvorlage ersetzt, bietet die Diagnose einen fertigen, kopierbaren Text — sachlich formuliert, in Deutsch und Englisch. Er beschreibt, was technisch passiert, und bittet um die Ergänzung des Standardaufrufs.

Grün heißt nicht geprüft: Die Laufzeitprüfung sieht nur, was jemand aufgerufen hat. Eine frische Installation zeigt Grün, weil noch nichts gemessen wurde — nicht, weil alles in Ordnung ist. Wo der Cache antwortet, läuft die Anwendung gar nicht und es entsteht kein Befund. Die Diagnose ersetzt Ihre eigene Sichtprüfung nicht.
15. Das Auffangnetz

Stellt das Plugin beim Ausliefern einer Seite fest, dass ein kennzeichnungspflichtiges Bild ohne Hinweis erscheint, ergänzt es ihn nachträglich im fertigen HTML — noch bevor die Seite zwischengespeichert wird. Der Hinweis steht damit im Quelltext und funktioniert wie überall sonst, auch ohne JavaScript.

Der Schalter heißt Auffangnetz und steht standardmäßig auf aus.

Warum es standardmäßig aus ist. Das Netz greift in das Markup fremder Themes ein — eine andere Risikoklasse als die eigenen Andockpunkte. Es soll eine bewusste Entscheidung sein. Die Diagnose zeigt Ihnen an, wie viele Stellen es auffangen könnte, bevor Sie es einschalten.

Was es nicht kann:

  • Bilder ohne Bildelement: Bindet ein Theme das Motiv als CSS-Hintergrund ein, gibt es nichts, woran sich die Kennzeichnung verankern ließe. Diese Stellen bleiben rot.
  • Bereits zwischengespeicherte Seiten: Wo der Cache antwortet, läuft keine Anwendung. Leeren Sie den Seiten-Cache, nachdem Sie das Netz eingeschaltet haben.

Bleibt eine Stelle rot, weil auch das Netz nicht greifen kann, haben Sie drei Möglichkeiten: das Bild dort durch ein anderes ersetzen, es aus dem überwachten Ordner nehmen und an einer abgedeckten Stelle verwenden, oder die Vorlage vom Theme-Hersteller anpassen lassen.

Ein Netz, keine Lösung: Aufgefangene Stellen erscheinen in der Diagnose gelb, nicht grün. Die Ergänzung hängt an der Markup-Struktur des Themes und kann beim nächsten Theme-Update brechen. Nutzen Sie den Textbaustein aus Kapitel 14 und lassen Sie die Stelle vom Theme-Hersteller beheben.
16. Cache und Sichtbarkeit

Shopware speichert fertige Seiten zwischen, um sie schneller auszuliefern. Eine Änderung an der Plugin-Konfiguration oder an einzelnen Bildern ändert die gespeicherten Seiten nicht — sie zeigen den alten Stand, bis der Zwischenspeicher erneuert wird. Bei Standardeinstellungen kann das bis zu 24 Stunden dauern.

Was das Plugin selbst tut. Standardmäßig erneuert es den Seiten-Cache automatisch, wenn sich Konfiguration oder Übersteuerungen ändern — gebündelt, einmal je Speichervorgang und einmal am Ende einer Massenaktion. Auf sehr großen Shops kann das unerwünscht sein; dafür gibt es das Feld Automatische Invalidierung abschalten (Standard: aus).

Der Knopf „Seiten-Cache jetzt leeren“ steht im Modul und zusätzlich im Hinweis nach jeder Massenaktion. Er leert gezielt nur den Seiten-Zwischenspeicher, nicht den gesamten Shopware-Cache — der Shop bleibt schnell. Nutzen Sie ihn, wenn Sie sichergehen wollen, wenn Sie die Automatik abgeschaltet haben, oder wenn Sie Produktbilder geändert haben: Produktdetail- und Listing-Seiten erfasst die automatische Erneuerung nicht.

Externer Cache und Ihr Browser: Liegt ein Reverse-Proxy oder ein CDN vor dem Shop, erreicht ihn weder die Automatik noch der Knopf — dort müssen Sie selbst leeren. Und prüfen Sie Änderungen im privaten Fenster: Auch der eigene Browser speichert Seiten zwischen und zeigt sonst einen alten Stand.
17. Maschinenlesbar und barrierefrei

Strukturierte Daten. Ist der Schalter „Strukturierte Daten“ aktiv, ergänzt das Plugin am Bildcontainer ein Attribut mit dem IPTC-Wert für die Herkunft des Inhalts — nach der Systematik, an der sich die großen Anbieter generativer Systeme orientieren:

  • KI-generiert → trainedAlgorithmicMedia
  • Mit KI bearbeitet → compositeWithTrainedAlgorithmicMedia

Barrierefreiheit:

  • Vollständiger Text für Screenreader: Der Bildcontainer trägt ihn als Beschriftung — auch wenn sichtbar nur die Kurzform steht oder die Anzeige unterdrückt wird.
  • Keine doppelte Ansage: Das sichtbare Element ist für Screenreader ausgeblendet.
  • Kontrast als Werkzeug: Die Ampel aus Kapitel 7 misst gegen 4,5:1.

Bildmaße für Bestandsbilder. Für Größenberechnung und Farbvorschlag braucht das Plugin die Bildmaße. Bei neuen Uploads liest es sie automatisch mit; für den Bestand ziehen Sie sie einmalig über die Konsole nach:

  1. bin/console bmania:ai-content-label:backfill-dimensions --dry-run
  2. bin/console bmania:ai-content-label:backfill-dimensions
SVG-Dateien: Dort lässt sich das Maß serverseitig nicht bestimmen; der Browser übernimmt die Berechnung — ein Eingreifen ist nicht nötig. Bilder ohne Maßangabe sind in der Liste markiert.
Zur Einordnung: Die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 ist eine Pflicht des Anbieters des KI-Systems, nicht des Shopbetreibers. Diese Auszeichnung ist daher ein freiwilliges Plus — sie schadet nie und wird von Prüfwerkzeugen zunehmend erwartet.
18. Betrieb, Sprachen, Deinstallation

Sprachen. Deutsch und Englisch sind vollständig enthalten. Die angezeigte Sprache richtet sich nach dem Verkaufskanal, nicht nach der des Administrationsbereichs. Weitere Sprachen ergänzen Sie unter Einstellungen › Shop › Textbausteine. Ein eigener Kennzeichnungstext gewinnt gegen den Textbaustein, gilt dann aber für alle Sprachen des Kanals.

Nach Änderungen:

  • Ordner, Texte, Farben, Position: nichts nötig — das Plugin erneuert den Seiten-Cache selbst.
  • Produktbilder geändert: Seiten-Cache über den Knopf leeren.
  • Plugin-Update: Theme neu bauen und Cache leeren.
  • Neuer Verkaufskanal: Konfiguration für diesen Kanal prüfen.

Update über die Konsole:

  1. bin/console plugin:update Bmania_AiContentLabel
  2. bin/console assets:install
  3. bin/console theme:compile
  4. bin/console cache:clear

Was das Plugin speichert: Einstellungen in der Systemkonfiguration je Verkaufskanal, Übersteuerungen je Bild und Ordner, Sicherungspunkte der Massenaktionen sowie Diagnose-Befunde, die nach 30 Tagen verfallen. Es werden keine Kundendaten verarbeitet und keine Daten an Dritte übertragen.

Deaktivieren und Deinstallieren. Deaktivieren entfernt alle Kennzeichnungen, die Einstellungen bleiben erhalten. Beim Deinstallieren entscheiden Sie, ob die Daten mit entfernt werden. Ihre Bilddateien bleiben in jedem Fall unverändert.

Vor dem Deinstallieren: Sind Ihre Bilder kennzeichnungspflichtig, verschwindet mit dem Plugin auch die Offenlegung. Sorgen Sie vorher für einen anderen Weg, den Hinweis anzuzeigen.
19. Ihre Prüfpflicht: das Ergebnis kontrollieren

AI Content Label ist ein Werkzeug zur Unterstützung. Es kann nicht beurteilen, welche Ihrer Bilder kennzeichnungspflichtig sind, ob der gewählte Text zutrifft und ob der Hinweis in Ihrem Theme, auf Ihren Endgeräten und bei Ihren Motiven klar erkennbar ist. Diese Beurteilung bleibt bei Ihnen — und sie setzt voraus, dass Sie das Ergebnis ansehen.

Die Runde nach der Einrichtung. Gehen Sie diese Stellen einmal durch und wiederholen Sie die Runde nach jedem Theme-Wechsel, Theme-Update und Plugin-Update:

  1. Startseite und Erlebniswelten — Banner, Bildelemente, Slider.
  2. Produktdetailseite — Galerie, Miniaturleiste, Zoom-Ansicht.
  3. Kategorie-Listing — Produktkacheln, auch in Slidern.
  4. Warenkorb — Positionszeilen, Seitenmenü, Checkout.
  5. Suchvorschau — Miniaturbilder im Suchfeld.

Worauf Sie dabei achten:

  • Ist der Hinweis da? An jeder Stelle, an der ein pflichtiges Bild erscheint.
  • Ist er lesbar? Groß genug, ausreichend Kontrast, nicht vom Motiv verschluckt.
  • Steht er im Weg? Nicht auf Gesichtern, Preisen oder Bedienelementen.
  • Gilt das auch mobil? Auf einem echten Telefon, nicht nur im Simulator.

Ergänzend zeigt Ihnen der Reiter Diagnose, ob an aufgerufenen Seiten etwas gefehlt hat. Er ist eine Hilfe, kein Ersatz für den eigenen Blick: Er misst, ob Markup ausgeliefert wurde — nicht, ob es auf Ihrem Motiv gut zu erkennen ist.

Im privaten Fenster prüfen: Ihr Browser speichert Seiten zwischen. Wer im normalen Fenster prüft, sieht womöglich einen Stand von vor der Änderung — und sucht den Fehler an der falschen Stelle. Nutzen Sie ein privates Fenster oder laden Sie die Seite mit erzwungenem Neuladen.
Das Plugin erzeugt die Kennzeichnung — Sie verantworten sie: Die Pflicht zur Einhaltung der KI-Verordnung liegt und bleibt bei Ihnen als Betreiber. Das Plugin ist kein Nachweis der Rechtskonformität und keine Rechtsberatung.
20. Häufige Fragen (FAQ)

Macht mich das Plugin rechtssicher? Nein. Es stellt die Werkzeuge bereit — breite Abdeckung, Kontrastprüfung, maschinenlesbare Auszeichnung, Diagnose —, aber die Verantwortung für die Einhaltung der KI-Verordnung bleibt bei Ihnen. Sie entscheiden, welche Bilder pflichtig sind und ob die Darstellung ausreicht. Das Plugin unterstützt, es haftet nicht.

Ich sehe keine Kennzeichnung. Woran liegt das? In dieser Reihenfolge prüfen: privates Fenster benutzt? Überwachter Ordner oder Zustand „An“? Richtiger Verkaufskanal? Ein Ausblende-Schalter gesetzt? „Mindestgröße für die Anzeige“ zu hoch? Theme gebaut und Seiten-Cache geleert?

Eine Änderung wirkt nicht. Muss ich warten? Nein. Das Plugin erneuert den Seiten-Cache nach Änderungen selbst; für Produktseiten und Listings nutzen Sie den Knopf „Seiten-Cache jetzt leeren“. Prüfen Sie danach im privaten Fenster.

Ich habe ein Bild aus dem Ordner genommen, der Hinweis bleibt. Dann steht das Bild auf „An“ statt auf „Erbt“ — das wirkt unabhängig vom Ordner. Sie finden es im Reiter „Verwaiste Übersteuerungen“ und können es dort zurücksetzen.

Gilt eine Übersteuerung in allen Verkaufskanälen? Ja. Übersteuerungen hängen am Bild und gelten damit kanalübergreifend. Die Vorgaben in der Plugin-Konfiguration lassen sich dagegen pro Kanal unterschiedlich setzen.

Ein Produkt hat fünf Bilder, nur eines ist KI. Was passiert? Nur dieses eine trägt die Kennzeichnung — in Galerie, Miniaturleiste und Zoom-Ansicht.

Werden meine Bilddateien verändert? Nein. Die Kennzeichnung wird beim Aufbau der Seite über das Bild gelegt. Originale und Thumbnails bleiben unverändert; Sie müssen auch nichts neu hochladen.

Kann ich die Kennzeichnung ins Bild einbrennen lassen? Nicht in dieser Version. Das Overlay-Verfahren schützt die Originaldateien und bleibt jederzeit änderbar; für die Offenlegungspflicht ist die sichtbare Einblendung anerkannt.

An einer Stelle fehlt der Hinweis, sonst überall da. Dann baut das Theme sein Bild dort von Hand zusammen. Schalten Sie das Auffangnetz ein (Kapitel 15) und bitten Sie den Theme-Hersteller mit dem Textbaustein aus der Diagnose um eine Korrektur. Bis dahin sollten Sie an dieser Stelle keine pflichtigen Bilder einsetzen.

Warum steht in der Suchvorschau nur „KI“? Weil der Container dort zu schmal für den vollen Text ist. Die Umschaltschwelle stellen Sie in der Karte „Größe“ ein. Der vollständige Text bleibt für Screenreader erhalten.

Ich habe versehentlich fünfhundert Bilder falsch gesetzt. Nutzen Sie die Schaltfläche „Rückgängig“ nach der Massenaktion. Sie stellt den Zustand jedes einzelnen Bildes wieder her, so wie er vorher war.

Wo bekomme ich Hilfe? Über den Support-Kontakt im Shopware-Account oder direkt bei der Gründerkind GmbH. Halten Sie Shopware-Version, Plugin-Version und die betroffene Stelle bereit.

Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen.

Shopware 6.7.0 oder neuer PHP 8.2 oder neuer Theme-Build nach Installation Message Queue empfohlen Maschinenlesbar (C2PA / IPTC) Zweisprachig (de-DE / en-GB) Barrierefrei (Art. 50 Abs. 5)
Kontakt

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Kontaktieren Sie uns unter mail@gruenderkind.com